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Schularzt

Zu Beginn der ersten Klasse erhalten die Eltern einen Gutschein für eine ärztliche Untersuchung ihres Kindes. Sie sorgen dafür, dass die Untersuchung bis zum 30. April des ersten Schuljahres durchgeführt wird, wobei die Eltern die Arztwahl selber vornehmen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Schulleitung die Untersuchung bei der Schulärztin respektive beim Schularzt an.

Im Verlauf des ersten Semesters des 9. Schuljahres führt zudem die Schulärztin oder der Schularzt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson während einer Doppellektion eine Gesundheitsberatung durch. Die Schülerinnen und Schüler haben nachfolgend die Möglichkeit zu einem Individualgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt. Sie erhalten dafür von der Schule einen Gutschein.

Schularzt:
Dorfpraxis Wolfenschiessen
Parkstrasse 4
6386 Wolfenschiessen
Telefon: 041 628 22 33

 

 

 

 

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